Das Amtsgericht

Das Amtsgericht, in dessen Einzugsbereich der Betreute wohnt, ist zuständig für das gesamte Verfahren von der Einrichtung der Betreuung, der Überwachung der Betreuer bis hin zur Aufhebung. Als Teil des Amtsgerichtes beschäftigt sich das Betreuungsgericht mit allen Angelegenheiten der Betreuung.
Die Aufgaben sind verteilt an die Betreuungsrichter und die Rechtspfleger.

Aufgaben der Betreuungsrichter:

  • Prüfung der Notwendigkeit einer Betreuung
  • Beschluss zur Einrichtung, Aufhebung und Änderung der Betreuung
  • Beschluss zur Genehmigung von diversen Tätigkeiten des Betreuers

Aufgaben des Rechtspflegers:

  • Verpflichtung und Kontrolle der Betreuer
  • Prüfung der Vermögensverwaltung
  • Berichtserstattung
  • Genehmigung diverser Tätigkeiten der Betreuer
  • Beratung der Betreuer

Termine in den Betreuungsvereinen

  • 17. Fachtagung der LAG Betreuungsvereine Sachsen-Anhalt e.V.

    Vom 9. - 11. November 2022 findet unsere Fachtagung statt (inkl. Mitgliederversammlung, voraussichtlich am Vormittag des ersten Tagungstages).

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  • 18. Fachtagung der LAG Betreuungsvereine Sachsen-Anhalt e.V.

    18. Fachtagung der LAG Betreuungsvereine Sachsen-Anhalt e.V.

    Vom 1. - 3. November 2023 findet unsere 18. Fachtagung statt (inkl. Mitgliederversammlung, voraussichtlich am Vormittag des ersten Tagungstages). Wir freuen

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  • Fachtagung zur Betreuungsrechtsreform

    16. gemeinsame Fachtagung der LAG Betreuungsvereine e.V. und der Betreuungsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt Vom 08. - 10. Juni 2022 wird unsere

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  • Geschäftsführer- und Vorstandstreffen

    Am 23. März 2022 wird im HKK Hotel Wernigerode, Pfarrstraße 41, 38855 Wernigerode, von 10:00 bis 16:00 Uhr das bei

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