Die Betreuungsbehörde als Ansprechpartner

In den Landkreisen und kreisfreien Städten ist die Betreuungsbehörde Ansprechpartner bei den Fragen zu rechtlicher Betreuung und Vorsorge.
Die Betreuungsbehörde ist behilflich bei der Betreuungsanregung, und in Zusammenarbeit mit dem Amtsgericht wird die Notwendigkeit und der Umfang einer Betreuung geprüft.
In der Wohnung oder im Heim wird geklärt, ob und in welchem Umfang eine Betreuung erforderlich ist. Auch wird abgeklärt inwieweit Vorsorge getroffen wurde und Angehörige eine Vorsorgevollmacht haben bzw. bereit sind, als ehrenamtliche Betreuer tätig zu werden.
Ebenfalls gibt es Informationen zu Möglichkeiten der Vorsorge, welche auch durch die Betreuungsbehörde beglaubigt werden kann.
In der Beratung von ehrenamtlichen Betreuern und Bevollmächtigten wird das Angebot weitergeführt.