Sie wollen eine fachkundige Beratung?
Dann kommen Sie zu uns - wir informieren und helfen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung als Betreuungsvereine.

Die Information und Beratung ist bei uns kostenfrei.

Warum?
Jeder kann durch Krankheit, Unfall oder Behinderung in die Lage kommen, seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr ohne fremde Hilfe regeln zu können. Eine Regelung, dass dann automatisch eine gesetzliche Vertretung durch nahe Angehörige erfolgen kann, gibt es in Deutschland nur durch das am 01.01.2023 in Kraft getretene Ehegattennotvertretungsrecht, welches allerdings nur eingeschränkt und für längstens 6 Monate gilt. Um rechtliche Entscheidungen für den Betroffenen zu treffen, muss im Zweifelsfall ein Vertreter eingesetzt werden.

Durch eine rechtzeitig erteilte Vorsorgevollmacht an eine Vertrauensperson, kann die Vertretung für den Fall des Falles bereits geregelt werden.

Zentrales Vorsorgeregister ZVR

Was wird geregelt?
Ein rechtlicher Vertreter wird bestimmt, der Entscheidungen trifft, für den Fall, dass durch Krankheit, Unfall oder Behinderung keine eigenen Entscheidungen mehr erfolgen können.

Wie wird es geregelt!
Eine Vorsorgevollmacht ist schriftlich zu erteilen. Sie kann bei den Betreuungsbehörden und dem Notar beglaubigt werden. Auch ist eine Regelung bei Banken und Sparkassen erforderlich, da diese oft eigene Vorschriften haben.

Warum?
Sollten Sie keine Vertrauensperson haben, haben Sie einige Bedenken oder ist Ihnen eine Kontrolle Ihres rechtlichen Vertreters wichtig, dann können Sie Ihren rechtlichen Vertreter bestimmen. Das Amtsgericht hat sich daran zu halten, wenn keine schwerwiegenden Bedenken bestehen.

Was wird geregelt? Sie legen fest, wer im Fall des Falles für Sie als rechtlicher Vertreter, Betreuer vom Amtsgericht bestellt wird. Das Amtsgericht kontrolliert und die Betreuungsvereine bieten Information und Beratung an.

Wie wird es geregelt!
Sie legen schriftlich fest, wer, was und wie Ihre Rechte wahrgenommen werden sollen. Eine mündliche Regelung kann nur erfolgen, wenn Sie sich im Gespräch mit dem Vormundschaftsrichter noch äußern können.

Warum?
Sie bestimmen als Patient im Gespräch mit dem Arzt, wie Sie medizinisch behandelt werden möchten. Sie erhalten durch den Arzt die Aufklärung und können dann einer Behandlung zustimmen oder diese auch verweigern. Was passiert aber wenn Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind z.b. durch Krankheit, Koma oder Schlaganfall? Sie legen eigenverantwortlich fest, wie Sie behandelt werden wollen. 

Was wird geregelt?
Für diesen Fall bestimmen Sie in der Patientenverfügung was medizinisch unternommen werden soll und was nicht. Sie können festlegen, WER für Sie diese Entscheidungen trifft und welche Wünsche und Vorstellungen Sie zu Ihrer Behandlung haben.
Informieren Sie sich und besprechen Sie mit Ihrem Vertrauten auch Ihre Wünsche.

Wie wird es geregelt!
Möglichst schriftlich stellen Sie dar, welche Vorstellungen, Wünsche und Richtlinien bei Ihrer Behandlung berücksichtigt werden sollen. Besprechen Sie mit Ihrem Arzt Ihre Vorstellungen, um auch sicher zu sein, dass mit der getroffenen Wortwahl auch wirklich Ihre Vorstellungen gemeint sind.
 

ETHIK IN DER PRAXIS
BROSCHÜRE ZUM BETREUUNGSRECHT
 

Termine in den Betreuungsvereinen

  • 19. Fachtagung vom 25. bis 27. November 2024

    Wir freuen uns, zur 19. Fachtagung der LAG Betreuungsvereine e.V. des Landes Sachsen-Anhalt Allwissend bin ich nicht, doch viel ist

    weiterlesen
  • Aktionsbündnis der Betreuungsvereine - 05. Juni 2024

    Wir sind dabei! Am 05. Juni 2024 findet in Hannover die 95. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister im Schloß Herrenhausen

    weiterlesen
  • Quartalsweises Geschäftsführer- und Vorstandstreffen

    Das nächste Geschäftsführertreffen der Mitgliedsvereine findet am 19. September 2024 ab 10:00 Uhr im Betreuungsverein Quedlinburg, Badeborner Str. 2, 06484

    weiterlesen
  • 1
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.